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AfD scheitert voraussichtlich bei Oberbürgermeister-Stichwahl in Nordhausen (Politik)

markus, Dienstag, 26.09.2023, 10:20 (vor 811 Tagen) @ MarcBVB

Und du glaubst, dass du Omi und Opi mit jetzt 68 Jahren aus ihren Einfamilienhaus vertreiben kannst? Und machen wir dann gesetzliche Vorgaben, dass ein Single nur 60qm (2ZMKB) haben darf?

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Für Bürgergeldbezieher gibt es das schon. Da darf man als Single nur 50qm haben und wird auch nur bezahlt.


Das liegt halt daran, dass Bürgergeld Gelder der Solidargemeinschaft sind. Da ist es doch logisch, dass nicht jede Wohnung bezahlt wird.

Wobei du dich da jetzt auf das Recht zurückziehst, was natürlich richtig ist. Recht kann man allerdings auch ändern. Und eigentlich ging es nur um einen Denkanstoß. Das was wir anderen zumuten, würden wir uns selbst nicht zumuten wollen. Lieber noch einmal den anderen die Bedingungen verschlechtern, damit das Leben wie die Made in Speck nicht gefährdet wird. Ist das moralisch richtig? Eigentlich nicht.


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