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Lest doch mal den Bericht aus der Züricher Zeitung. (Politik)

bastlke, Kempten, Donnerstag, 28.09.2023, 10:58 (vor 809 Tagen) @ markus

Der Antrag wird in dem Land gestellt, in dem er angekommen ist.


Wer hier in Deutschland einen Antrag stellt, scheint hier angekommen zu sein. Du darfst EU-Mitgliedstaaten überspringen. Problematisch ist die Einreise über die Schweiz und Norwegen. Das sind sichere Drittstaaten und man kann sich nicht aus das Asylrecht berufen.

Das ist leider wieder falsch. In dem Ankunftsland muss der Asylantrag gestellt werden. Das ist klar im Dublin Abkommen geregelt. Ein Asylbewerber darf sich das europäische Land nicht aussuchen, in dem er Asyl beantragt.


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