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Lest doch mal den Bericht aus der Züricher Zeitung. (Politik)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 28.09.2023, 11:56 (vor 809 Tagen) @ markus

Es gab 2017 ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht. In dem Fall ist ein Syrer über mehrere EU Länder (u.a. über Österreich) nach Deutschland eingereist. Er durfte dann in Deutschland einen Antrag stellen, weil andere EU Länder aufgrund einer EU-Richtlinie keine sicheren Drittstaaten im Sinne des Asylrechts sind.

Klingt für mich auch schlüssig. Denn sonst hätten ja nur die EU-Außenländer das Problem und wir wären fein raus. Dann könnten wir auch jeden Ukrainer ablehnen, der über Polen einreist.

Ja. Genau das wird von vielen EU-Ländern der Antrieb zur Verabschiedung der Vereinbarung von Dublin gewesen sein.


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