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Lest doch mal den Bericht aus der Züricher Zeitung. (Politik)

markus, Donnerstag, 28.09.2023, 11:25 (vor 809 Tagen) @ Thomas

Das ist leider wieder falsch. In dem Ankunftsland muss der Asylantrag gestellt werden. Das ist klar im Dublin Abkommen geregelt. Ein Asylbewerber darf sich das europäische Land nicht aussuchen, in dem er Asyl beantragt.


Ich kann mich erinnern, dass es mal 2017 ein Urteil des EuGH gab, dass es den Staaten nicht erlaubt war, Flüchtlinge durchzuwinken, also rein ins Land und hinten wieder raus in den nächsten EU-Staat. Ist das denn mit diesem Urteil beendet oder gibt es Länder, die das immer noch so praktizieren?

Es gab 2017 ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht. In dem Fall ist ein Syrer über mehrere EU Länder (u.a. über Österreich) nach Deutschland eingereist. Er durfte dann in Deutschland einen Antrag stellen, weil andere EU Länder aufgrund einer EU-Richtlinie keine sicheren Drittstaaten im Sinne des Asylrechts sind.

Klingt für mich auch schlüssig. Denn sonst hätten ja nur die EU-Außenländer das Problem und wir wären fein raus. Dann könnten wir auch jeden Ukrainer ablehnen, der über Polen einreist.


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