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Dublin III Verordnung (Politik)

markus, Donnerstag, 28.09.2023, 20:53 (vor 809 Tagen) @ Lattenknaller

Es gibt laut Dublin (darauf beziehst Du Dich wohl, verschiedene Kriterien. Das Ersteinreiseland ist eines.
Hat der Flüchtling Familienangehörige in einem anderen Dublinstaat -> Gehe über Los in dieses Land
Hat der Flüchtling bereits in einem anderen Dublinstaat mal ein Visum beantragt -> Gehe über Los in dieses Land
Hat der Flüchtling bereits in einem anderen Dublinstaat mal einen Fingeradbruck gemacht -> Gehe über Los in dieses Land
....

Deutschland ist i.ü. das Land mit den meisten Anträgen auf Überstellung in ein anderes Land.
Nicht das ich Frau Faeser verteidigen möchte, aber man sollte Kritik dann basiert auf korrekter Sachlage üben.

Die Grundannahme Deiner Meinung ist schon falsch.
Aber keine Sorge, das wird auch immer so rausgehauen, selbst von Spitzenpolitikern und Journalisten.
Du bist also in guter Gesellschaft.

Du hast recht. Das steht alles in der Dublin III Verordnung. Da gibt es zum einen in Kapitel 3 zahlreiche Ausnahmen.

Zum anderen steht in Kapitel 2:

2) Lässt sich anhand der Kriterien dieser Verordnung der zuständige Mitgliedstaat nicht bestimmen, so ist der erste Mit­gliedstaat, in dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde, für dessen Prüfung zuständig.

Kann man hier alles nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0031:0059:de:PDF

Zeigt dann auch wieder, wie umfangreich das Thema ist und vermeintlich einfache Lösungen nicht möglich sind. Und es zeigt, dass sich sehr viele Politiker ausgiebig mit solchen Themen befasst haben müssen.


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