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Lest doch mal den Bericht aus der Züricher Zeitung. (Politik)

markus, Donnerstag, 28.09.2023, 12:19 (vor 809 Tagen) @ Thomas
bearbeitet von markus, Donnerstag, 28.09.2023, 12:24

Es gab 2017 ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht. In dem Fall ist ein Syrer über mehrere EU Länder (u.a. über Österreich) nach Deutschland eingereist. Er durfte dann in Deutschland einen Antrag stellen, weil andere EU Länder aufgrund einer EU-Richtlinie keine sicheren Drittstaaten im Sinne des Asylrechts sind.


Ich meinte das hier:
https://www.tagesspiegel.de/politik/durchwinken-von-fluchtlingen-verboten-was-der-eugh-entschieden-hat-4531279.html

Ich meinte das hier:

https://www.bverwg.de/230317B1C17.16.0

In dem Fall ist eine syrische Familie über Rumänien, Ungarn und Österreich weiter in die BRD gereist. In dem Fall soll es zulässig sein, einen Antrag auf Asyl in Deutschland zu stellen.

Der Fall vor dem BVerfG ist ja anders gelagert. Da hat Bulgarien sich nicht um die Anträge kümmern wollen und die Leute einfach weitergeschickt.

Hier liest es sich so, dass man dann keinen Antrag mehr in Deutschland stellen kann, wenn man bereits in einem anderen EU Land Schutz erhalten hat. Wenn man es schafft, Anträge in anderen zu vermeiden und bis nach Deutschland kommt, scheint man in Deutschland einen Antrag stellen zu können. So würde ich das verstehen.

https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/6-dublin-verfahren-anerkennung-anderer-eu-staat/schutzgewaehrung-in-anderem-eu-mitgliedsstaat/


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