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Die beiden SPD-Stadträte aus Aiwangers Heimatstadt wechseln zu den FW (Politik)

PePopp, Donnerstag, 28.09.2023, 13:43 (vor 809 Tagen) @ Fonzie

Also selbst wenn die SZ zweifelsfrei beweisen könnte, dass es Aiwanger war, wäre aus meiner Sicht extrem fraglich, ob die Berichterstattung so zulässig war.


Noch mal: Die SZ muss nur beweisen, dass die Berichterstattung zulässig war, d.h. dass die Belege, die sie hatten, für eine solche ausreichend sind (und die anderen Regeln eingehalten wurden).

Sie muss nicht zweifelsfrei beweisen, dass Aiwanger das Flugblatt verfasst hat.

Nochmal: selbst wenn sie es zweifelsfrei beweisen könnten (Konjunktiv) wäre die Zulässigkeit der Berichterstattung extrem fragwürdig.

Wenn sie es nicht belegen können natürlich noch umso mehr (denn dann sind wir nämlich sogar im eindeutig strafbaren Bereich -> §188 StGB).


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