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Dumm nur: Eine solche Änderung ist offenbar gar nicht möglich (Politik)

Ulrich, Sonntag, 14.01.2024, 20:53 (vor 708 Tagen) @ Zoon

Die Verfassungsänderung, die Jens Spahn vorschlägt, ist unmöglich. Geändert werden müssten Art. 1 und Art. 20 Grundgesetz. Auf die stellt das Karlsruher Urteil, das Jens Spahn quer liegt, ab. Und die sind durch die Ewigkeitsklausel in Art. 79 geschützt.

https://twitter.com/alexfischer/status/1746502366826770614

Um das mal weiter auszuführen:

Das Bundesverfassungsgericht leitet die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen aus dem in Art 1 Abs. 1 Grundgesetz verbürgten Schutz der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs. 1 Grundgesetz ab. Das sind fundamentale Normen unserer Verfassung und an die will Jens Spahn ran. Habe so etwas noch nie von einem anderen Politiker einer demokratischen Partei gehört.

Jens Spahn hat laut seinem beim Deutschen Bundestag hinterlegtem Lebenslauf Rechts- und Politikwissenschaften studiert*, weiß also, wovon er spricht, und verschiebt durch seine Äußerung die Grenze des Unsagbaren weiter nach rechts.

Mit welchen Parteien will Spahn eigentlich nach der nächsten Bundestagswahl koalieren und die Verfassung derart abändern? Mir fällt eigentlich nur eine an, die ebenso Interesse hat, den Schutz der Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip auszuhebeln.

Selbst dann müsste man aus der EU austreten, wenn man viele andere Versprechen einhalten wollte. In der EU wäre das nicht möglich, Stichwort z.B. Klimaschutz.

Die Union spielt aktuell ein sehr gefährliches Spiel. Sie weckt systematisch Erwartungen, die sie nach einer Regierungseintritt nicht erfüllen kann. Das könnte ihr am Ende heftig um die Ohren fliegen. So haben sich bereits andere Volksparteien in Europa in die Bedeutungslosigkeit katapultiert.


Sind solche Forderungen eigentlich noch mit den Grundwerten der CDU vereinbar?

Nein. Und deshalb laufen viele Christdemokraten aktuell mit der Faust in der Tasche durch die Gegend.


* Er studierte übrigens als junger Bundestagsabgeordneter (seit 2002 MdB, Studium 2017 mit Master abgeschlossen). Andere müssen für ein solches Studium Bafög-Leistungen in Anspruch nehmen und später zurückzahlen. Er bezog Abgeordnetenentschädigung.


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