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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Tigo, Duisburg, Montag, 03.09.2018, 16:58 (vor 2758 Tagen) @ Simmes

Es wurde ein Alterstest durchgeführt.
Das Ergebnis war, dass er mindestens 17 ist vllt aber auch 20.
Da es im Zweifel für den Angeklagten heißt gilt, zu Recht, das Jugendstrafrecht.


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