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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

tommy30, Montag, 03.09.2018, 22:23 (vor 2672 Tagen) @ Scherben

Die Aufrüstung mit Spiegeln funktioniert nur bedingt. Die Spiegel müssen perfekt justiert sein. Außerdem ist es schwierig, neben der Fahrzeugsteuerung noch sechs oder mehr Spiegel im Blick zu behalten. Ferner verzerren Weitwinkelspiegel die realen Entfernungen.


Das mag sein. Das Problem ist aber technisch lösbar. Und es innerstädtisch nicht zu lösen heißt wirklich, ein Kinderleben zu riskieren. Mehr will ich gar nicht sagen. Gewisse Unfälle sind vermeidbar, wenn man Ressourcen investiert. Bei Mord ist das viel schwieriger.


Das wird ohne eine Einheitliche Regelung/Gesetzt flächendeckend nicht passieren.

Besitzt Du einen PKW?
Hat der PKW ein BA-System?
Eine Pre-Safe Bremse?
Einen Geschwindigkeitsassistenten?
Abstandsradar?
Totwinkelassistent?
Spurhalteassistent?

Wie viele der Begriffe sagen Dir spontan überhaupt was?
Falls Du einen PKW hast und diese Systeme fehlen, warum fehlen diese Systeme?
Sie wurden beim Kauf des PKW nicht angeboten? Ok, hast Du dich bereits informiert was eine Nachrüstung kosten würde?
Würdest Du beim Kauf Deines nächsten PKW mehrere Tausend Euro mehr Zahlen um diese Systeme mit an Bord zu haben?


Seit 2016 bietet Mercedes Benz bei einigen LKW Modellreihen Totwinkelsysteme an. Als einziger Nutzfahrzeughersteller bisher. Alles andere sind Fremdentwicklungen.

Der Transportsektor ist ein hartes Geschäft, momentan herrscht großer Fahrermangel und die Personalkosten explodieren. Erhöhte Kraftstoffpreise und die neue Maut auf Bundesstraßen tun ihr übriges. Dazu kommt zum 1.1.2019 eine allgemeine Mauterhöhung die Stand jetzt die Preise für einen Transport zwischen 10-25% ansteigen lassen wird. Nicht jede Spedition ist ein DB-Schenker, Dachser, Kühne&Nagel etc. Es gibt unendlich viele Kleinunternehmer.

Ohne Zwang wird von den kleinen niemand mehrere Tausend Euro Aufpreis für unrelevante Sicherheitssysteme zahlen.
Dazu müsssten diese Systeme so ausgelegt sein, das sie nicht deaktivierbar sind.

Seit 2015 sind übrigens Notbremsassistenten für Nutzfahrzeuge ab 8to. vorgeschrieben. Die 2. Stufe der Anforderungen dieser Systeme tritt zum November 2018 in Kraft.
Problem: sie lassen sich abschalten, und davon wird reger Gebrauch gemacht. Klingt komisch? Ist aber so!


Es ist einfach dahergesagt, Assistenten zur Pflicht machen und fertig. Welchen Assistenten? Was muss der Assistent können? Wie oft und auf welche Weise muss die Warnung ausgegeben werden? welches System bietet das überhaupt? Wie viel Zeit muss man den Nutzfahrzeugherstellern gewähren um eigene Systeme entwickeln zu können? Auf welche Art und und in welcher Intensität darf der Assistent in die Fahrzeugführung eingreifen?
Du siehst, es ist ein unendlich langes Thema. Da erlässt man nicht mal eben im Vorbeigehen eine entsprechende Vorschrift oder ein Gesetz.


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