schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Der Rechtsstaat (Sonstiges)

tommy30, Montag, 03.09.2018, 19:11 (vor 2672 Tagen) @ Scherben


Sie sind vorgeschrieben. Aber das heißt ja nicht, dass sie auch existieren bzw. funktionstüchtig sind.


Seit 2005 sind EU-weit für neue Lkw zusätzliche Weitwinkelspiegel vorgeschrieben. Seit Januar 2007 müssen alle neuen Lkw mit zusätzlichen Weitwinkel- und sogenannten Nahbereichsspiegeln ausgerüstet sein. Seit März 2009 gilt eine Nachrüstpflicht für alle seit 2000 zugelassenen Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Vorschriftsmäßig ausgestattete Lkw sollen also mindestens sechs Spiegel haben - und dennoch bleibt in der Praxis ein toter Winkel.

Die Aufrüstung mit Spiegeln funktioniert nur bedingt. Die Spiegel müssen perfekt justiert sein. Außerdem ist es schwierig, neben der Fahrzeugsteuerung noch sechs oder mehr Spiegel im Blick zu behalten. Ferner verzerren Weitwinkelspiegel die realen Entfernungen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1517806 Einträge in 16306 Threads, 14351 registrierte Benutzer Forumszeit: 27.12.2025, 11:50
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln