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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Kulibi77, Dienstag, 04.09.2018, 02:44 (vor 2670 Tagen) @ Eastwood

Zum Rest: Urteile ergehen „Im Namen des Volkes“ (Volk -> wählt -> Gesetze werden erlassen -> Gerichte wenden diese an), nicht nach dem gesunden Volksempfinden. Diese Zeiten sind seit 73 Jahren vorbei.


Wobei das "gesunde Volksempfinden" in der deutschen Dunkelzeit ja nicht empirisch untersucht oder gar belegt wurde, sondern vielmehr ein Euphemismus für die inhaltliche Bestimmung bestimmter Rechtsbegriffe durch die Nazis war.

Nur zur Anmerkung: Es gibt einen Unterschied zwischen Recht und Gesetz. Das ist nicht nur im Grundgesetz formuliert, sondern auch fortlaufende Rechtssprechung.

Der Richter hat nicht nur dem Gesetz zu folgen. Der Richter gibt bei der Rechtsfindung auch immer ein selbstständiges richterliches und gesellschaftliches Werturteil. Das hat nichts mit dem "Volksempfinden" der Nazi-Zeit zu tun, aber Richter sind nicht nur Sklaven des Gesetzes.


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