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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Scherben, Kiel, Dienstag, 04.09.2018, 07:49 (vor 2670 Tagen) @ Hans-Olo

Es wurde ein Alterstest durchgeführt.
Das Ergebnis war, dass er mindestens 17 ist vllt aber auch 20.
Da es im Zweifel für den Angeklagten heißt gilt, zu Recht, das Jugendstrafrecht.


Don't confuse him with the facts.


Und welche „facts“ sollen das genau sein, wenn der Kerl sein Alter ursprünglich mit 15 angegeben hat?

Ich kann dir nicht folgen.

Weil man das nicht geglaubt hat, gab es ein Gutachten.


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