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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 03.09.2018, 22:45 (vor 2671 Tagen) @ Chamaeleon

Bevor Du los polterst solltest Du zumindest Urteilsbegründung, etc. abwarten.


Die Urteilsbegründung werden wir aufgrund des Jugensstrafrechts leider nicht zu sehen bekommen.

Fakt ist für mich das der Mann (!) viel zu milde davon gekommen ist, für so ein bestialischen Mord hätte es die absolute Höchsstrafe von 15 Jahren geben müssen (auch im Jugendstrafrecht möglich, bei feststellung der besonders schweren Schuld).

Die 8,5 Jahre Jugendstrafe heißen faktisch nur das der Mann nach 4-5 Jahren wieder frei ist und natürlich hier bleiben wird ...

Ich wüsste gerne, mit welchem Recht, du dir herausnimmst, ein Urteil, das du maximal aus den Medien kennst, zu kritisieren. Hast du den Volltext und die Sitzungsprotokolle? Bist du Volljurist? Wenn du auch nur eine Frage mit „Nein“ beantworten musst, bitte den Mund halten.


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