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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Matse, Dienstag, 04.09.2018, 09:29 (vor 2671 Tagen) @ uwelito

Es gibt keine Evidenz dafür, dass höhere Strafen die Kriminalitätsrate senken. Ziel einer Haftstrafe ist übrigens die Resozialisierung, nicht das Befriedigen eibes Rachegefühls.


Das Resozialisierungsziel ist ein elementarerer Aspekt der Haftstrafe. Ein anderer wichtiger Teil ist die Bestrafung der Straftat. Dabei ist es aus gesellschaftlicher Sicht sehr wichtig, dass Richtersprüche und Strafmaße als gerecht empfunden werden.

Dazu ebenfalls BVerfGE 45, 187 (Rn. 210):

"Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung nicht nur den Schuldgrundsatz betont, sondern auch die anderen Strafzwecke anerkannt. Es hat als allgemeine Aufgabe des Strafrechts bezeichnet, die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen. Schuldausgleich, Prävention Resozialisierung des BVerfGE 45, 187 (253)BVerfGE 45, 187 (254)Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet."


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