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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

istar, Dienstag, 04.09.2018, 09:58 (vor 2671 Tagen) @ Sascha

Trotzdem sollte man immer im Augen behalten, dass Resozialisierung eben auch präventiver Opferschutz ist, bzw. sein sollte und eben nicht, wie oft dargestellt, zwei gegensätzliche Ansätze.

Natürlich .
Grundsätzlich muss es aber ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Strafe und Resozialisierung geben.
Zumindest bei Erwachsenen.
Bei Jugendlichen sind dann vielleicht auch mal intelligente Strafen sinnvoll .

In den Ruhrnachrichten stand mal ein Bericht über einen Richter, der bei Jugendlichen gern dafür sorgt, das sie am Wochenende nicht feiern können.
Dadurch, das sie am WE Sozialstunden leisten müssen, durch Wochenendarrest oder dadurch, das sie sich zu entsprechenden Zeiten auf der Wache melden müssen.
Sehr gut, wie ich finde. Schule und Beruf werden nicht tangiert und es ist spürbar.


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