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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Eastwood, Dienstag, 04.09.2018, 02:23 (vor 2826 Tagen) @ MarcBVB

Zum Rest: Urteile ergehen „Im Namen des Volkes“ (Volk -> wählt -> Gesetze werden erlassen -> Gerichte wenden diese an), nicht nach dem gesunden Volksempfinden. Diese Zeiten sind seit 73 Jahren vorbei.

Wobei das "gesunde Volksempfinden" in der deutschen Dunkelzeit ja nicht empirisch untersucht oder gar belegt wurde, sondern vielmehr ein Euphemismus für die inhaltliche Bestimmung bestimmter Rechtsbegriffe durch die Nazis war.


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