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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Ulrich, Dienstag, 04.09.2018, 08:11 (vor 2671 Tagen) @ Scherben

Es wurde ein Alterstest durchgeführt.
Das Ergebnis war, dass er mindestens 17 ist vllt aber auch 20.
Da es im Zweifel für den Angeklagten heißt gilt, zu Recht, das Jugendstrafrecht.


Don't confuse him with the facts.


Und welche „facts“ sollen das genau sein, wenn der Kerl sein Alter ursprünglich mit 15 angegeben hat?


Ich kann dir nicht folgen.

Weil man das nicht geglaubt hat, gab es ein Gutachten.

Ich gehe davon aus er will nur provozieren.

Er war ja auch derjenige der hier behauptet hat dem Verbrechen von Chemnitz sei ein sexueller Übergriff auf Frauen voran gegangen der zur Auseinandersetzung geführt hätte. Und das obwohl dies von den ermittelnden Stellen sehr früh explizit verneint worden ist.


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