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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Djerun, Dienstag, 04.09.2018, 09:23 (vor 2670 Tagen) @ Sascha

Was schützt potentielle Opfer in der Zukunft wohl eher: ein Strafvollzug, der darauf aus ist, den Täter wieder "gesellschaftsfähig" zu machen, oder einer, der ihn einfach nur büßen lassen will?

Eine gute Frage.
Natürlich könnte man etwas ironisch sagen: ein Täter, der mit der Todesstrafe bestraft wird oder das Gefängnis nie wieder verlässt, schützt am Ende des Tages potentielle weitere Opfer am nachhaltigsten...
Mir fehlen da aber einfach auch Statistiken zur Rückfälligkeit von Tätern, die nach 5, 10 oder 20 Jahren wieder rauskommen, usw. Ich meine mich zu entsinnen, dass zumindest bei Sexualstraftaten der Erfolg der Resozialisierung nicht sooo berauschend ist...
Man kann sich letztlich auch in einer "aufgeklärten" Gesellschaft nicht der Bedeutung von "Grundemotionen" entziehen - dazu zähle ich für die Opfer einfach mal Genugtuung (Buße oder Rache haben für mich einen zu "biblischen" touch und religiöse Motive lehne ich persönlich als Argumente grundsätzlich ab), Geborgenheit und das (vielleicht abstrakte) Gefühl einer Lebensperspektive inkl. Verarbeitung der Ereignisse. Die Zukunft des Täters hat für Opfer grundsätzlich und in jeder Hinsicht eine zentrale Bedeutung. Der Satz: "eine Bestrafung des Täters macht den getöteten Menschen auch nicht wieder lebendig" ist aus meiner Sicht einer der dämlichsten Sprüche. Wenn Opfer auf welche Art und Weise auch immer im Laufe der Zeit ihren Frieden schließen können mit dem Täter, dann ist das wohl das bedeutendste und beste, was man erwarten kann. Die Interessen des Täters sollten aber m.M.n. immer hintenan stehen...


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