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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

BukausmTal, Wuppertal, Dienstag, 04.09.2018, 09:00 (vor 2670 Tagen) @ Hans-Olo

Es wurde ein Alterstest durchgeführt.
Das Ergebnis war, dass er mindestens 17 ist vllt aber auch 20.
Da es im Zweifel für den Angeklagten heißt gilt, zu Recht, das Jugendstrafrecht.


Don't confuse him with the facts.


Und welche „facts“ sollen das genau sein, wenn der Kerl sein Alter ursprünglich mit 15 angegeben hat?


Ich kann dir nicht folgen.

Weil man das nicht geglaubt hat, gab es ein Gutachten.


Ich gehe davon aus er will nur provozieren.

Er war ja auch derjenige der hier behauptet hat dem Verbrechen von Chemnitz sei ein sexueller Übergriff auf Frauen voran gegangen der zur Auseinandersetzung geführt hätte. Und das obwohl dies von den ermittelnden Stellen sehr früh explizit verneint worden ist.


Nein, soll keine Provokation sein. Ich verstehe nur unter "Fakten" etwas anderes, als "mindestens 17, vielleicht aber auch 20."
Die Masche wird auch langsam öde oder? Aber klar, jeder der nicht mit dir konform geht, muss ein Troll sein. Gähn.>

Auffällig ist, dass du dir bei Diskussionen um rechte und rechtsradikale selber "Fakten" suchst, um für Verständnis für die Beweggründe der Akteure zu werben. In deiner Argumentation zu den Ereignissen in Chemnitz z.B. war der sexuelle Übergriff gegen Frauen ein wichtiger Baustein. Wird dir widersprochen und wird es offensichtlich, dass du falsche "Fakten" präsentiert hast, schweigst du dazu oder reagierst mimosenhaft.


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