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Verdacht: Bremer Bundespolizist veröffentlichte Haftbefehl (Sonstiges)

Fair Play, NRW, Donnerstag, 30.08.2018, 15:30 (vor 2676 Tagen) @ Matse

https://www.welt.de/politik/deutschland/article181359534/Oberstaatsanwaltschaft-Chemnitzer-Haftbefehl-geleakt-Durchsuchung-bei-Bremer-Abgeordneten.html


Erklärt aber immer noch nicht, wie ein Bremer Bundespolizist an das Dokument gelangt ist. Von wem hat er es bekommen? Wo ist die undichte Stelle?


Timke hat den Haftbefehl eventuell selbst über die sozialen Medien erhalten und dann weiter verbreitet. Es gibt dort ein sehr engmaschiges, im Grunde wohl weltweites Netz von Rechtsradikalen.

Ich hoffe jedenfalls dass dieser Mann nie wieder bei der Bundespolizei seinen Dienst verrichtet und erwarte dass das Innenministerium so schnell wie möglich ein Dienstaufsichtsverfahren mit dem Ziel diesen Mann aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen in die Wege leitet.


Ich erwarte, dass das Innenministerium die korrekte Handlungsweise an den Tag legt, damit man nicht aus reiner Profilierungssucht auf die Schnauze fällt. Politiker/Staatssekretäre/Ministerialbeamte, die aus rein politischen Erwägungen bestimmte Schritte einleiten, haben wir bereits genug. Und das unabhängig davon, ob es gegen Sami A. oder einen rechtsgerichteten Politiker geht.

Durch Urteil einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr endet das Beamtenverhältnis kraft Gesetz (§ 41 BBG). Dumm nur, dass § 353d StGB eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr vorsieht.

Darüber hinaus kann das Beamtenverhältnis nach Abschluss eines Disziplinarverfahrens stehen. Das Disziplinarverfahren kommt bei dienstlichen Pflichtverletzungen (Dienstvergehen) zum Tragen bzw. bei außerdienstlichem Fehlverhalten, wenn "die Pflichtverletzung nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen." Als Mitglied der Bremer Bürgerschaft wird Herr Timke zudem Immunität genießen und glaubhaft machen können, dass seine Äußerung im politischen Kontext zu bewerten seien und nicht sein ruhendes Beamtenverhältnis tangieren.

Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis stellt übrigens die höchste Form der disziplinarischen Maßnahme dar. In diesem Fall würde es mich wundern, wenn das Verwaltungsgericht mehr als einen Verweis oder eine Kürzung der Dienstbezüge als gerechtfertigt betrachten würde - das wird aber auch von der dienstlichen Historie des Bundespolizisten abhängen.

Bei der Nummer wird nix herauskommen. Außer womöglich eine Geldstrafe aufgrund der strafrechtlichen Regelungen.

Und du bist dir sicher, dass die höchste Form der Disziplinierung in dieser Sachlage unangemessen erscheinen würde? Wenn ich bspw. einen (Erzwingungs)Haftbefehl aus einem Bußßgeldverfahren auf Facebook poste, buchte ich den Beamten natürlich nicht sofort ein, der kommt dann zu Stromberg ins Archiv.

Wenn ich aber so doof (oder motiviert) bin, wissentlich in einer komplett ungeklärten Tötungssache während einer aufgeheizten politischen Stimmung, die Richterin, Mitarbeiter und Angeklagten der Öffentlichkeit zum "Abschuss" freizugeben, dann würde ich mich nicht mehr alleine aufs Archiv oder eine Geldstrafe verlassen.

So ein wenig Spielraum hat man da also schon noch.


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