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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Chamaeleon, Grefrath, Montag, 03.09.2018, 22:06 (vor 2671 Tagen) @ Ulrich

Bevor Du los polterst solltest Du zumindest Urteilsbegründung, etc. abwarten.

Die Urteilsbegründung werden wir aufgrund des Jugensstrafrechts leider nicht zu sehen bekommen.

Fakt ist für mich das der Mann (!) viel zu milde davon gekommen ist, für so ein bestialischen Mord hätte es die absolute Höchsstrafe von 15 Jahren geben müssen (auch im Jugendstrafrecht möglich, bei feststellung der besonders schweren Schuld).

Die 8,5 Jahre Jugendstrafe heißen faktisch nur das der Mann nach 4-5 Jahren wieder frei ist und natürlich hier bleiben wird ...


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