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Verdacht: Bremer Bundespolizist veröffentlichte Haftbefehl (Sonstiges)

Zoon, Donnerstag, 30.08.2018, 17:29 (vor 2830 Tagen) @ Fair Play

Beendigung des Beamtenverhältnisses wäre wohl nur im Rahmen des § 24 Beamtenstatutsgesetz denkbar, wonach hierfür die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Vorsatztat von mindestens einem Jahr genügt. Das wäre bei einem Verstoß gegen § 353d StGB die Höchststrafe. Es ist eigentlich sehr unwahrscheinlich, dass er die bekommt. Um das besser beurteilen zu können, müsste man mehr über Timke (Vorstrafen etc.) und die genauen Tatabläufe wissen. Aber ich gebe aber zu, Du nennst ein paar gewichtige Straferhöhungsgründe und ideologische Verbohrtheit kommt wohl noch dazu.


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