schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Verdacht: Bremer Bundespolizist veröffentlichte Haftbefehl (Sonstiges)

Ulrich, Donnerstag, 30.08.2018, 19:14 (vor 2676 Tagen) @ Kulibi77

Bei einer angedrohten Höchsstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug kommt nur eine Degradierung als Höchsstrafe im Disziplinarverfahren in Frage. Außer es gibt andere schwerwiegende Umstände. Eine Entfernung aus dem Beantenverhältnis ist erst ab einer Strafandrohung von 2 Jahren Freiheitsentzug möglich (unabhängig von der eigentlichen Strafe. Eine Geldstrafe reicht dann. Entscheidend ist die Strafandrohung).

Ab einem Jahr ist ein Bundesbeamter zwingend "draußen", es ist nicht einmal ein Disziplinarverfahren nötig. Siehe §41 BBG. Für Landesbeamte gelten wohl ähnliche Regeln.

Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann (muss aber nicht) zur Bewährung ausgesetzt werden.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1517806 Einträge in 16306 Threads, 14351 registrierte Benutzer Forumszeit: 27.12.2025, 09:53
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln