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Timke hält Hausdurchsuchung für unverhältnismäßig (Sonstiges)

Zoon, Donnerstag, 30.08.2018, 18:11 (vor 2674 Tagen) @ hanno29

Jan Timke hat eingeräumt, den Haftbefehl veröffentlicht zu haben. Dass dies strafbar ist, will er nicht gewusst haben, obwohl er Bundespolizist ist. Die Hausdurchsuchung hält er für unverhältnismäßig.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-timke-105.html

Kann mir nicht vorstellen, dass § 353d StGB bei der Ausbildung von Polizisten keine Rolle spielt. Immerhin gehört diese Vorschrift zu den Amtsstraftaten und dürfte deshalb auch entsprechend unterrichtet werden.

Bei der Hausdurchsuchung muss man sehen, dass diese auch dem Zweck diente herauszufinden, welche Amtsträger an der illegalen Verbreitung des amtlichen Dokumentea konkret beteiligt waren, insb. woher Timke den Haftbefehl hatte.


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