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Der Rechtsstaat (Sonstiges)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 04.09.2018, 07:51 (vor 2826 Tagen) @ Hans-Olo

Wenn es um die Bewertung des Urteils geht, ist die Frage, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anzuwenden ist, schon ein sehr wichtiger Fakt. Und dabei ist es auch egal, ob der Täter jetzt angegeben hat, 15 zu sein, oder schon mindestens 17 sein könnte.


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