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Hand hoch, wer weiß, worum es in der Sache konkret geht! (Politik)

Jurist, Donnerstag, 22.02.2024, 22:39 (vor 670 Tagen) @ Eisen

Es geht doch oftenbar darum, dass eine Regierung aktuell mit einfacher Mehrheit das Gesetz zur Besetzung des verfassungsgerichts ändern kann. Da hat die Gewaltenteilung dann auch in gewisser Weise ein Ende.


Eben nicht! Das Grundgesetz ist entwickelt in Lichte des Schreckens des Nationalsozialismus. So etwas darf es nie wieder geben. Entsprechend ist die Demokratie und die Rechtstaatlichkeit in Art. 20 GG festgehalten.

Dieser Artikel 20 des Grundgesetz kann gemäß Art. 79 Abs. 3 GG nicht geändert werden.

Gemäß Art. 93 GG muss jedes Gesetz dem Grundgesetz entsprechen, sonst ist es verfassungswidrig.

Die Richter werden mit 2/3-Mehrheit des Bundestags und Bundesrats bestellt. Das Bundesverfassungsgericht ist sicher.

Und es geht nicht um die Abschaffung des Grundgesetzes. Aber wenn du dir genehme Richter hast, die den einen oder anderen Paragraphen anders interpretieren, dann hat das Auswirkungen auf die Politik, die du machen kannst. Das sind ja keine Naturgesetze, sondern eben Interpretationen von Rechtsgelehrten. In den USA war Abtreibung erlaubt und Schwupsdiwups ist auch auf einmal ein verbot legal, bei unveränderter Verfassung.

Und gerade diese Situation kann hier nicht herbeigeführt werden.


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