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Hand hoch, wer weiß, worum es in der Sache konkret geht! (Politik)

Eisen, DO, Donnerstag, 22.02.2024, 22:47 (vor 670 Tagen) @ Jurist

Ich bin kein Staatsrechtler, aber offenbar gibt es Schwachstellen, sonst hätten wir die Diskussion nicht. Da müsste ich noch einmal nachlesen. Habe es definitiv in einem Interview gelesen.

Du sagst mir jetzt, wir haben gar kein Problem, das Ding ist wasserdicht. Irgendwie macht mi h das gerade stutzig.

Viele Fragen rund um die Organisation des Gerichts und die Wahl der Richterinnen und Richter sind aber nicht im Grundgesetz, sondern im "Bundesverfassungsgerichtsgesetz" geregelt. Also in einem "normalen" Gesetz. Das kann der Gesetzgeber mit einer einfachen Mehrheit ändern. Die Hürden sind also niedriger.
Zum Beispiel ist "nur" im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, dass die Richterinnen und Richter (die eine Hälfte vom Bundestag, die andere vom Bundesrat) mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden müssen. Zweck dieser Vorschrift ist es, dass die Regierungsmehrheit nicht einfach "ihre" Kandidatinnen und Kandidaten nach Karlsruhe schicken kann. Sondern dass ein gewisser Konsens mit den anderen Parteien nötig ist. Weiteres Beispiel: Nach seiner Amtszeit von zwölf Jahren oder zum Ende des 68. Lebensjahres ist eine Wiederwahl laut Gesetz nicht möglich. Das gewährleistet Unabhängigkeit, weil sich kein Richter eine mögliche Wiederwahl durch genehme Entscheidungen "verdienen" kann und muss.Zwei oder drei Senate am Gericht? Auch die Aufteilung in zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richtern ist gesetzlich geregelt und wäre mit einfacher Mehrheit veränderbar. Ein zentraler Punkt im Szenario vom "Volkskanzler" ist daher, dass in Karlsruhe ein "Dritter Senat" geschaffen würde, der - von der Regierungsmehrheit dominiert - über Streitigkeiten zwischen Staatsorganen entscheiden würde. Das sind seit vielen Jahrzehnten politisch hochbrisante Themen in Karlsruher Urteilen. Und auch, dass alle Staatsorgane an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind und diese in vielen Fällen Gesetzeskraft haben, ist nicht direkt in der Verfassung geregelt.


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