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Weselsky machte in Pressekonferenz falsche Angaben (Politik)

markus, Mittwoch, 06.03.2024, 09:07 (vor 253 Tagen) @ Wallone

Alles mMn gut und richtig was du schreibst. Ich würde vielleicht an einer Stelle eine Einschränkung/Ergänzung machen. Du schreibst, die GDL habe allein ihre Mitglieder glücklich zu machen. Für glückliche Fahrgäste sei die Bahn verantwortlich. Auch das ist natürlich im Prinzip völlig korrekt. Allerdings gilt im Arbeitskampfrecht das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Und wir reden hier immer noch von kritischer Infrastruktur. Das darf die GDL auch nicht völlig aus den Augen verlieren. Sie muss jetzt aufpassen, dass sie nicht überzieht. Die Arbeitsgerichte sind traditionell sehr zurückhaltend, Streiks zu untersagen. Das ist ja auch ein immenser Eingriff in einen Tarifkonflikt. Die Bahn ist bislang letztlich immer mit ihren Versuchen gescheitert, Streiks gerichtlich zu verhindern. Man muss natürlich jetzt aber schon sehen, dass mit unangekündigten Wellenstreiks eine neue Stufe gezündet wird.

Richtig, aber es spricht schon einiges dafür, dass dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausreichend Rechnung getragen wird. Man hat den Druck erst nach und nach erhöht, zunächst mit einem Warnstreik, dann mit weiteren Streiks und nun mit Wellenstreiks. Direkt mit einem Wellenstreik hat die GDL ja gerade nicht begonnen und wäre sicher unverhältnismäßig gewesen. Die GDL wird darlegen können, dass die bisherigen Streikformen als mildere Mittel noch nicht ausgereicht haben. Denn es ist noch immer keine Einigung zustande gekommen.

Die Bahn kann das gerichtlich prüfen lassen. Bisher gibt es dazu noch nichts zu lesen.


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