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Weselsky machte in Pressekonferenz falsche Angaben (Politik)

Wallone, Donnerstag, 07.03.2024, 08:51 (vor 659 Tagen) @ markus

Richtig, aber es spricht schon einiges dafür, dass dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausreichend Rechnung getragen wird. Man hat den Druck erst nach und nach erhöht, zunächst mit einem Warnstreik, dann mit weiteren Streiks und nun mit Wellenstreiks. Direkt mit einem Wellenstreik hat die GDL ja gerade nicht begonnen und wäre sicher unverhältnismäßig gewesen. Die GDL wird darlegen können, dass die bisherigen Streikformen als mildere Mittel noch nicht ausgereicht haben. Denn es ist noch immer keine Einigung zustande gekommen.

Die Bahn kann das gerichtlich prüfen lassen. Bisher gibt es dazu noch nichts zu lesen.

Mal abwarten, wie sich das nach diesem 35-Stunden Streik weiterentwickelt. Dieser war ja noch mit Ankündigung. Was die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Arbeitskampfrecht betrifft, ist das ein Thema für sich, da will ich hier nicht den Rahmen sprengen. Ich glaube allerdings nicht, dass der Hinweis auf eine kontinuierliche Steigerung der Intensität des Mitteleinsatzes eine abschließende Beurteilung der Verhältnismäßigkeit kommender Streikmaßnahmen zulässt. Unangekündigte Wellenstreiks gab es in Deutschland im Bahnverkehr ja wohl noch nie. Man kann sich beim Arbeitskampfrecht halt nur an einer Reihe von Gerichtsentscheidungen orientieren, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts und Bundesverfassungsgerichts. Das betrifft aber natürlich immer andere Hintergründe.


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