schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Ramelow: Bahnvorstand sollte juristisch abrüsten (Politik)

SebWagn, HH Harvestehude, Donnerstag, 14.03.2024, 20:44 (vor 244 Tagen) @ markus

Ramelow war bereits zwei mal Schlichter und trifft ein paar wichtige Aussagen.

Erst wenn der Bahnvorstand begreift, dass ein juristischer Krieg schon verloren ist, indem er ihn begonnen hat, wenn er diesen Teil der Abrüstung mal vornimmt, wird es eine Chance geben, in eine Schlichtung zu kommen", sagte der Linken-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.“
(…)
"Ich weiß nicht, ob wir die Inanspruchnahme eines Verfassungsrechts auf einmal als lästig ansehen, weil dann wird Demokratie auch lästig, dann wird alles lästig, was nicht so optimal läuft."

https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_100364200/ramelow-bahnvorstand-sollte-juristisch-abruesten.html


In so einer Argumentation könnte man den Aussagen von Ramelow aber entgegenhalten, dass, obwohl das Streikrecht wichtig und im Grundgesetz verankert ist, auch andere Rechte und Pflichten im Grundgesetz festgeschrieben sind.
Diese müssen auch berücksichtigt werden, denn das Streikrecht ist unbestritten ein wichtiges und ein fundamentaler Bestandteil unserer demokratischen Ordnung + essentiell für die Ausübung der Koalitionsfreiheit. Damit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Interessen kraftvoll zu vertreten und aktiv an der Gestaltung ihrer Arbeitswelt teilzuhaben.


...ABER und das in diesem Kontext, dieses Recht steht nicht isoliert. Es ist Teil eines größeren Verfassungsgefüges, das auch die Rechte und das Wohlergehen anderer Mitglieder der Gesellschaft schützt. Um bei der Verfassung wie Bodo Ramelow zu bleiben, Artikel 2, der die persönliche Freiheit und Entfaltung sichert, sowie Artikel 14, der das Eigentum schützt, sind ebenfalls zentrale Säulen unseres Grundgesetzes.

Ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen diesen Verfassungsgrundsätzen zu finden, bedeutet, das Streikrecht zu achten, von beiden Seiten (!), und gleichzeitig die massive und unverhältnismäßige Beeinträchtigung unbeteiligter Dritter zu vermeiden.

Diese Unverhältnismäßigkeit müsste die GDL eigentlich erkennen, ohne den Gegenüber, die Bahn, zu zwingen jegliche Gerichte zu bemühen, welche gar keine Richtlinien zur Feststellung haben, was jetzt verhältnismäßig ist und was nicht.

----
SWR Aktuell: Im Streikrecht steht, die Streiks müssen verhältnismäßig sein. Viele sagen: Im Moment ist es nicht mehr verhältnismäßig.

Diringer: Wir haben ja kein Streikrecht, in dem irgendetwas steht, sondern die Gerichte versuchen, anhand allgemeiner Rechtsgrundsätze wie der Verhältnismäßigkeit Einzelfälle zu lösen. Und dieser Begriff ist letztlich ganz, ganz stark ausfüllungsbedürftig und eben auch wertungsabhängig. Die Deutsche Bahn AG sagt, das ist unverhältnismäßig. Die Gewerkschaften sagen, das ist verhältnismäßig. Und jetzt muss sich das Gericht überlegen, was spricht denn für oder gegen die Verhältnismäßigkeit?

Wenn die Gewerkschaft so kurzfristig ihre Streiks ankündigt, dann schafft sie ein maximales Chaos bei allen Beteiligten. Und das ist ein Punkt, wo man sagen muss, das ist unverhältnismäßig.

Arnd Diringer, Arbeitsrechtler

Diringer: Momentan, muss man sagen, spricht viel dafür, dass diese Streiks nicht mehr verhältnismäßig sind. Sie richten sich ja nicht gegen den Arbeitgeber, wie es Arbeitskämpfe normalerweise tun. Dem Arbeitgeber zu zeigen, wir enthalten unsere Arbeitskraft vor, damit du einen wirtschaftlichen Schaden hast. Sondern die Deutsche Bahn AG kann sich ja letztlich zurücklehnen. Den Schaden zahlt der Steuerzahler und der Druck wird ja nicht auf den Arbeitgeber ausgeübt, sondern auf unbeteiligte Dritte, auf die Bahnkunden, die gar nichts machen können. Und das muss man natürlich schon berücksichtigen. Und wenn die Gewerkschaft jetzt so kurzfristig ihre Streiks ankündigt, dann schafft sie natürlich ein maximales Chaos bei allen Beteiligten, für die Wirtschaft, für Privatkunden. Und das ist ein Punkt, wo man sagen muss, das ist unverhältnismäßig. Ihr könnt Arbeitskämpfe zumindest so ankündigen, dass man noch die Möglichkeit hat, das größte Chaos zu verhindern und nicht so gestalten, dass ihr bei unbeteiligten Dritten das größtmögliche Chaos und den größtmöglichen Schaden anrichtet. Das ist zur Durchsetzung der Ziele nicht notwendig.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/interview-arbeitsrechtler-arnd-diringer-bahnstreik-nicht-mehr-verhaeltnismaessig-100.html

-----

Man kann nicht nur argumentieren, es gibt das Streikrecht im Grundgesetz, ohne die anderen Artikel abzutun in dem Kontext. Nur so gewährleisten wir, dass die Ausübung eines Verfassungsrechts nicht zur unverhältnismäßigen Belastung für andere wird und fördern einen gerechten Ausgleich, der den sozialen Frieden und die Rechte aller Bürger wahrt.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1347894 Einträge in 14624 Threads, 14135 registrierte Benutzer Forumszeit: 14.11.2024, 07:36
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln