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Aussperrungen? (Politik)

markus, Mittwoch, 13.03.2024, 13:08 (vor 652 Tagen) @ Weeman

Die Frage dabei wäre, ob eine Aussperrung verhältnismäßig sein kann. Denn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt für beide Seiten.


Wenn nach der Menge an Streiks einer Aussperrung wegen fehlender Verhältnismäßigkeit grundsätzlich eine Absage erteilt würde kannste den Arbeitskampf auch in die Tonne treten.


Weil?


Weil zum Arbeitskampf 2 Seiten gehören und man auch argumentieren könnte, dass beim Annehmen der Forderung ein geregelter Schienenverkehr auch nicht mehr garantierbar wäre.

Die Ziele der GDL sind als zulässige Streikziele bewertet worden. Offen ist allerdings die Frage, wie weitgehend der Arbeitskampf gehen kann. Wenn es tatsächlich so ist, dass ein Notangebot aufrechterhalten werden muss (das sagen Juristen, ist aber auch die ganze Zeit die Argumentation der DB), dann wird man dies akzeptieren müssen. Dann wird allerdings auch die DB nicht einfach das Notangebot einstellen können.

(Übrigens wäre es sinnig, sich vielleicht mal etwas Mühe zu geben und zumindest zu versuchen, Argumente zu liefern, statt plumpe Einzeiler rauszuhauen)


Ja dafür bin ich bekannt.


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