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Ramelow: Bahnvorstand sollte juristisch abrüsten (Politik)

markus, Donnerstag, 14.03.2024, 21:45 (vor 244 Tagen) @ SebWagn

Diese Unverhältnismäßigkeit müsste die GDL eigentlich erkennen, ohne den Gegenüber, die Bahn, zu zwingen jegliche Gerichte zu bemühen, welche gar keine Richtlinien zur Feststellung haben, was jetzt verhältnismäßig ist und was nicht.

Hä? Du hast aber mitbekommen, dass exakt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit Gegenstand der Prüfung des Arbeitsgerichts Frankfurt sowie das hessische LAG war? Das ist auch nicht einfach aus der Tageslaune heraus entschieden worden, sondern nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/verhaeltnismaessigkeit/verhaeltnismaessigkeit_node.html

https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/

Das Interview fand übrigens vor der Entscheidung statt. Der Experte liegt mit seiner Meinung daneben. Denn am Ende ist natürlich immer nur die Bewertung der Gerichte entscheidend und nicht, ob einem die Entscheidung persönlich schmeckt.

Man kann nicht nur argumentieren, es gibt das Streikrecht im Grundgesetz, ohne die anderen Artikel abzutun in dem Kontext. Nur so gewährleisten wir, dass die Ausübung eines Verfassungsrechts nicht zur unverhältnismäßigen Belastung für andere wird und fördern einen gerechten Ausgleich, der den sozialen Frieden und die Rechte aller Bürger wahrt.

Man kann vor allem eins nicht: Argumentieren, dass etwas unverhältnismäßig sein soll, obwohl eine rechtskräftige Entscheidung etwas anderes sagt.


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