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Wolfgang Bosbach mit ein paar klaren Aussagen (Politik)

markus, Dienstag, 27.08.2024, 22:43 (vor 470 Tagen) @ MarcBVB

- das Herkunftsland unbekannt ist.
-


Das ist so ein Punkt, den ich einfach inaktzeptabel finde. Wer bewusst seine Papiere vernichtet, wie es ja regelmäßig passiert und danach auch nicht bereit ist, warheitsgemäß aufzuklären, aus welchem Land er stammt, dem sollten jegliche staatlichen Leistungen verwehrt werden. Das könnte die Kooperations- oder Wiederausreisewilligkeit stark erhöhen.


Auch das ist nicht einfach so möglich. Du kannst die Leute schlecht verhungern lassen. Und nachweisen, dass die Papiere gezielt vernichtet wurden, wird man auch eher nicht können.


Nein. Aber es dürfte keine Verpflichtung geben, jemanden ins Land zu lassen, dessen Identität ungeklärt ist. Es gäbe diverse Hebel, die man nutzen könnte. Man muss es nur wollen.

Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 31

Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten

1. Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmässige Einreise oder ihren unrechtmässigen Aufenthalt rechtfertigen.

Alle haben gesagt "Das geht nicht". Und dann kam einer, der wusste es nicht.

Und hat's einfach gemacht.


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