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Union will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen (Politik)

nico36de, Ruhrgebiet, Donnerstag, 27.03.2025, 15:01 (vor 5 Tagen) @ Giog
bearbeitet von nico36de, Donnerstag, 27.03.2025, 15:04

Aber wenn du imstande bist, solche Fälle mit einem Zweizeiler abzubügeln, solltest du dringend in die Justiz wechseln, die suchen händeringend.

Zitier doch wenigstens den richtigen Teil des Gesetzes. Es geht in dem von dir beschriebenen Fall um den Schutz geistigen Eigentums und nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Verstehst du es nicht oder machst du es absichtlich?

Ich habe gerade mit einem befreundeten Richter gesprochen, der u.a. auch an der Richterakademie unterrichtet, damit ich mich nicht allein in Vermutungen ergehen muss. Der Richter war der Meinung, dass die Klage gegen die Ablehnung in dem von dir konkret beschriebenen Fall nicht die allergeringste Aussicht auf Erfolg hätte und die sofort ohne zu überlegen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus unter Bezug auf §6 (1) abgewiesen werden würde.

Davon ab: selbst wenn ein Verhaltensorigineller meint, ohne die geringste Ausssicht auf Erfolg eine Klage im Zusammenhang mit dem IFG anstrengen zu müssen, kann das meiner Ansicht nach kein Argument gegen die Sinnhaftigkeit des IFG darstellen. Aber wie gesagt: Bei mir ist das nur Meinung und ich bin kein Alleswisser. Scheint uns zu unterscheiden.


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