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Erfahrungen von Leihmüttern und betroffenen Kindern (Politik)

markus, Mittwoch, 22.07.2026, 05:52 (vor 5 Stunden, 34 Minuten) @ nico36de

Man kann und muss es aus meiner Sicht nicht jedem einzelnen Wunsch Recht machen.


Stimmt, kann man nicht. Muss man sogar, Art. 2 Grundgesetz.

Zumindest solange es keine gewichtigen Gründe gibt, das Selbstbestimmungrecht einschränken.Zudem muss nicht diejenige, die von diesem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen will, begründen warum sie dies tun möchte. Diejenigen, die das Selbstbestimmungsrecht einschränken wollen, müssen dafür gewichtige Gründe vorbringen.

Totalverbote mag das Grundgesetz auch nicht besonders. Wenn zwei Rechtsgüter oder Interessen miteinander kollidieren, kommt es auf eine Güterabwägung an, die häufig zu Kompromissen führt. Eine Regulierung mit klaren Auflagen kann dann eine verhältnismäßige Lösung sein.

Anders kann das Leben in einem freiheitlichen Staat kaum funktionieren. Wenn wir jeden Einzelnen vor sich selbst schützen wollten, müssten wir viele andere Dinge ebenfalls verbieten – wahrscheinlich sogar mit deutlich höherer Priorität, weil von ihnen objektiv größere Gefahren ausgehen. Durch den Straßenverkehr, Zigaretten, Alkohol und ungesunde Ernährung kommen wohl ohne Zweifel deutlich mehr Menschen zu Schaden, als es durch Leihmutterschaft jemals der Fall sein dürfte. Denn selbst bei einer regulierten Zulassung würde sie gesellschaftlich wohl nur eine Randerscheinung bleiben.


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