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LTO: Was das Grund­ge­setz zur Leih­mut­ter­schaft sagt (Politik)

nico36de, Ruhrgebiet, Freitag, 24.07.2026, 19:27 (vor 11 Stunden, 22 Minuten) @ istar

Wieder ein vor Intelligenz leuchtendes Istarium: wenn sich eine Frau nach reiflicher Überlegung, aus welchen Gründen auch immer, für eine Leihmutterschaft entscheidet, warum sollte es da irgendjemandem zustehen, ihren freien Willen zu beschneiden? Da es dir neu ist: der Freiheitsgedanke der Verfassung bezieht sich auf das Idividuum und nicht auf die Mehrheit.

Aber was solls, intererssiert dich eh nicht. Mit Argumenten stehst du schon seit Jahren auf Kriegsfuß.


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