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Recht auf eigene Kinder durch Leihmütter vs. Geld und Auslese? (Politik)

Litze80, Mittwoch, 22.07.2026, 09:00 (vor 1 Tag, 6 Stunden, 52 Min.) @ Sascha

Die Freigabe eines Kindes zur Adoption kann frühestens acht Wochen nach der Geburt erfolgen. Wie soll das bei einer Leihmutterschaft funktionieren? Soll die Leihmutter die ersten acht Wochen eine Beziehung zu dem Kind aufbauen, um es dann für immer abzugeben?

Warum nicht? Sie hat sich ja bewusst zur Mutterschaft entschieden.

Ja, aber ein solches Versprechen ist zumindest im Adoptionsrecht bis acht Wochen nach der Geburt unwirksam, vgl. § 1747 Abs. 2 BGB.

Und was soll passieren, wenn die Frau sich aufgrund der acht Wochen entscheidet, dass Kind zu behalten? Muss der Auftraggeber dann Unterhalt zahlen und darf das Kind alle zwei Wochen am Wochenende sehen?


Nein. Damit fällt dann der Vertragsgrund weg.

Zumindest Unterhalt würde er nach der jetzigen Rechtslage - die du ja behalten willst - zahlen müssen. Damit würde die Auftraggeber das realistische Risiko eingehen, am Ende kein Kind zu haben, aber Unterhalt zahlen zu müssen.


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