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Leihmutterschaft: Wenn das Kind nicht "perfekt" ist ..... (Politik)

Litze80, Mittwoch, 22.07.2026, 20:23 (vor 46 Tagen) @ MarcBVB

Nein, pacta sunt servanda gilt auch bei Autos. Es gibt beim stationären Handel eben KEIN gesetzliches Widerrufsrecht.

Es gibt eine Ausnahme: Sollte der Autokauf finanziert werden, bilden Kaufvertrag und Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft gem. § 358 BGB. In diesem Fall hat ein Verbraucher dann doch ein Widerrufsrecht.


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