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LTO: Was das Grund­ge­setz zur Leih­mut­ter­schaft sagt (Politik)

markus, Samstag, 25.07.2026, 09:32 (vor 19 Stunden, 12 Minuten) @ istar

Ja,warum wohl könnte man hier und da die Freiheit des Individuums beschneiden? Warum sollte nicht jeder so schnell fahren dürfen, wie er möchte? Freie Fahrt für freie Bürger.
Im Fall von Leihmütterschaften vielleicht,weil es um ein Kind geht,das zum Objekt,oft genug zum Handelsobjekt,gemacht wird.
Ob das mit der Würde des Menschen vereinbar ist und dem Freiheitsgedanken nicht widerspricht,ist eine Frage,die andere eben anders beurteilen.

Der Straßenverkehr zeigt doch, wie es richtig geht. Es gibt weder ein absolutes Fahrverbot noch eine uneingeschränkte Erlaubnis, sondern Regelungen für den Straßenverkehr. Genau das wird auch für die Leihmutterschaft diskutiert. Niemand fordert, sie ohne jegliche Regeln oder Auflagen zu erlauben.


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