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Boosterimpfung - wann und welche Kombi? (Corona)

Ulrich, Dienstag, 09.11.2021, 11:15 (vor 1507 Tagen) @ JohnDo8485

“Wie ist die staatliche Entschädigung für Impfschäden durch den Impfstoff selbst geregelt?

Wer durch eine von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Dies ist in § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt.”

Quelle:
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/logistik-und-recht/rechtliche-fragen/#id-52c7aaad-7d39-5d72-bae9-ff719328e6f5

"Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht."

Und nun?


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