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Bayern ab heute mit 2G (Corona)

simie, Krefeld, Dienstag, 09.11.2021, 16:14 (vor 1776 Tagen) @ Sascha

In diesem Fall schlägt die Schulpflicht jedoch die Pflicht zur Impfung. Dem nicht geimpften Schulkind darf demnach nicht der Besuch der Schule verwehrt werden. Was natürlich droht ist ein Bußgeldverfahren gegen die
Eltern.


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