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Boosterimpfung - wann und welche Kombi? (Corona)

Habakuk, OWL, Dienstag, 09.11.2021, 11:39 (vor 1506 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von Habakuk, Dienstag, 09.11.2021, 11:45

Eine Empfehlung der STIKO hat definitiv nichts mit einer erweiterten Haftung zu tun. Die hängt alleine an der Frage, ob der Impfstoff eine für die entsprechende Person gültige Zulassung hat. Und das ist in der EU Sache der EMA.

Jein. Für den impfenden Arzt bedeutet das, dass er zusätzlich zu der eigentlichen Aufklärung auch darüber aufklären muss, dass es sich nicht um eine von der STIKO empfohlene Impfung handelt. Dem Arzt wird dabei eine zusätzliche Sorgfaltspflicht auferlegt.

Den rechtlichen Anspruch kann der Impfwillige dem Staat gegenüber geltend machen. Wenn jemand also keinen Impftermin beim Arzt bekommt, sollte er einfach beim zuständigen Gesundheitsminister anrufen. Die großflächige Booster-Impfung von jungen gesunden Menschen ist zum jetzigen Zeitpunkt wirklich kontraproduktiv, solange vulnerable Gruppen nicht ihre Auffrischungen erhalten haben, so sinnvoll eine breite Bossterung der Bevölkerung langfristig sicher ist. Erst wenn sichergestellt ist, dass Land, Kreise, Städte und Kommunen allen einen Zugang zur Booster-Impfung ermöglichen können, sollte diese auch in nicht-vulnerablen Gruppen erfolgen.


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