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Bayern ab heute mit 2G (Corona)

tim86, Hamburg, Dienstag, 09.11.2021, 13:18 (vor 1506 Tagen) @ Klopfer

Aber die lebensrettende medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht, das jedem zusteht.
Das sehen alle Mediziner so und das sollte auch jeder vernüftig denkende Mensch so sehen.

Die lebensrettende medizinische Versorgung ist aber auch keine endlose Ressource. Es ist also nicht immer möglich alle zu behandeln und hier gibt es dann Kriterien, die entscheiden wer gerettet wird und wer warten muss und daran evt. stirbt. Es sind auch in dem vergangenen Wellen einige gestorben, da man die endlichen Ressourcen für die Corona Patienten priorisiert hat und es werden auch weiter welche sterben, da man nicht alle behandeln kann.

Und zu diesen Kriterien können auch legale Handlungen zählen, so ist z.B. bei Organtransplantationen so, dass Alkoholsucht zu ein unbehandelten tot führen kann.
Man muss 6 Monate trocken sein, um auf eine Warteliste für eine Transplantation zu kommen, sonst hat man sein Wille zukünftig pflegsam mit den Spenderorgan umzugehen nicht gezeigt, hat man keine 6 Monate mehr oder schafft den Entzug nicht, hat man Pech und bekommt kein Organ und stirbt in der Folge.

Das Ganze darf natürlich erst dann geschehen, wenn die Ressourcen nicht mehr für alle ausreichen.


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