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Bayern ab heute mit 2G (Corona)

Habakuk, OWL, Dienstag, 09.11.2021, 13:29 (vor 1507 Tagen) @ tim86

Und zu diesen Kriterien können auch legale Handlungen zählen, so ist z.B. bei Organtransplantationen so, dass Alkoholsucht zu ein unbehandelten tot führen kann.
Man muss 6 Monate trocken sein, um auf eine Warteliste für eine Transplantation zu kommen, sonst hat man sein Wille zukünftig pflegsam mit den Spenderorgan umzugehen nicht gezeigt, hat man keine 6 Monate mehr oder schafft den Entzug nicht, hat man Pech und bekommt kein Organ und stirbt in der Folge.

Hier geht es aber nicht darum, dass ein Alkoholkranker von einer Organtransplation wegen seiner Alkoholkrankheit ausgeschlossen wird. Es geht dabei einzig und allein um die Erfolgsaussichten der Transplantation. Der operative Eingriff und die nachfolgende immunsuppressive Behandlung beinhalten selbst bei günstigen Voraussetzungen ein hohes Risiko zu versterben. Bei einem "aktiven Alkoholiker" ist somit allein aus Gründen der Risikoabwägung die Transplantation nicht indiziert.


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