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Studie der Fr.-Ebert-Stiftung zu rechtsextremen Einstellungen in D (Politik)

borussenglobe, monheim, Donnerstag, 21.09.2023, 21:25 (vor 352 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von borussenglobe, Donnerstag, 21.09.2023, 21:28

Das ist aber schön, daß du da informierter als der Verfassungsschutz bist.


Die bedrohen seinen Porsche.

Das müssen Verfassungsfeinde sein.


Ich fahre keinen Porsche. Viel zu ordinär und hat jeder.


Aber für so Erfahrungsjuristen wie euch:

Art. 20 II GG. Lesen, verstehen, nachdenken. Kann ich einen Gesellschaftsrat einsetzen, der gelost wird?


(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Da steht nichts von Losen. Und guess what, Artikel 20 ist auch nicht einfach abänderbar. Art. 79 GG, dort Absatz 3:

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Okay, wer soll denn gelost werden und noch wichtiger, welche Rechte und Pflichten sollen diese gelosten Menschen haben? Inwiefern und ganz konkret, würde sich dieser Gesellschaftsrat mit dem Grundgesetz beißen?

Inwiefern soll der Rat eine Entscheidungskompetenz erhalten und wo steht das?


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