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Austauschpflicht? (Politik)

markus, Samstag, 06.08.2022, 08:45 (vor 623 Tagen) @ moffgat

Da die Heizung älter als 30 Jahre alt ist, müsste die vom Vermieter ausgetauscht werden. Oder liegen eine der Ausnahmen vor? Hier steht mehr:

https://www.heizsparer.de/heizung/wissen/austauschpflicht-fuer-alte-oel-oder-gasheizungen


Danke dir, das könnte tatsächlich ein Hebel sein, der mir bisher nicht bekannt war. Ob es aber genau 30 Jahre sind, weiß ich tatsächlich nicht. Die Heizung ist aus den 90ern, ob jetzt aber Anfang oder Mitte, ist für mich nicht herauszufinden. Das war lange vor meiner Mietzeit.

Andere Idee: Falls Rechtsschutzversicherung vorhanden zu einem Anwalt gehen. Oder zur Verbraucherzentrale. Vielleicht können die Druck auf den Vermieter ausüben, das ganze zu modernisieren. Vielleicht ist auch eine Mietminderung drin, das hört sich ja schon nach erheblichen Mängeln an. Ansonsten immer wieder bei Immobilienscout reinschauen.


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