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Goldmann Sachs hält Atomkraft für keine Zukunftstechnologie (Politik)

Ulrich, Sonntag, 07.08.2022, 16:55 (vor 627 Tagen) @ libertador

Wenn die Oberheuschrecke dem Heuschreckenlobbyisten erklärt, wo die Zukunft liegt: bei Sonne, Wind und Wasserstoff, scheinbar außerhalb Bayerns.

https://www.cnbc.com/2022/08/05/goldman-doesnt-see-nuclear-as-a-transformational-tech-for-the-future.html


Man sollte den Inhalt schon vollständig wiedergeben. Es geht los mit: "Nuclear has a role to play in the years ahead but it should not be seen as a 'transformational' technology, according to Goldman Sachs." Außerdem wird noch davon gesprochen, dass es weniger Stilllegungen und einige Neubauten geben sollte.

Das klingt kompatibel mit Merz und Söder. Ich habe von diesen noch keine großen Pläne für unzählige AKW-Neubauten vernommen.

Das, was Merz und Söder von sich geben, ist einfach nur Unfug. Eventuell sind beide ja zu lange im "Kern des Reaktors" gewesen?

Fangen wir mal mit der Wiederinbetriebnahme von bereits stillgelegten AKW an. Die haben ihre Betriebsgenehmigung verloren. Bevor sie wieder ans Netz gehen könnten müssten sie ein neues Genehmigungsverfahren komplett durchlaufen. Dabei sind aber Anforderungen zu erfüllen, die nur aktuelle AKW-Typen wie z.B. der EPR erreichen.

Um einmal das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zu zitieren:

"Für die am 31.12.2021 abgeschalteten Anlagen ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb aufgrund der gesetzlichen Regelung erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Laufzeitverlängerung erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer "Neugenehmigung" gleich.

Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Der Bundestag müsste die ähnlichen Verfahrensschritte einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dann selbst vornehmen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard, den zum Beispiel der AKW-Typ EPR umsetzt, ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde. (Quelle: BMUV)"

Und auch für eine Laufzeitverlängerung gibt es ganz massive Hürden. Bei AKW müssen alle zehn Jahre umfangreiche Sicherheitsprüfungen durchgeführt werden. Für die Inspektion des Primärkreislaufs müssen die Reaktoren dabei für einen längeren Zeitraum herunter gefahren werden. Bei Isar 2 wurde die letzte Revision bereits 2009 durchgeführt. Die nächste ist bereits seit drei Jahren überfällig. Man hatte darauf angesichts des Laufzeitendes 2022 verzichtet. U.a. auch deshalb, weil die Vorgaben für diese Revision aus den Achtzigern stammen und angesichts der seitdem erzielten Fortschritte bei der Prüftechnik völlig veraltet waren. Man hätte sie eigentlich komplett anpassen müssen. Selbst bei einen "Streckbetrieb" würde sich die Frage stellen, ob der ohne neue Überprüfung möglich wäre. Die nächste Frage wäre, ob so ein Streckbetrieb überhaupt von der Betriebsgenehmigung gedeckt wäre. Es gibt bei AKWs zahlreiche sehr enge Vorgaben. So darf man beispielsweise bei weitem nicht alle Brennelemente verwenden, auch da sind die Hersteller und Typen vorgeschrieben. Im Volllastbereich darf man während der gesamten Betriebszeit 100.000 Lastwechsel 100 Prozent - 80 Prozent - 100 Prozent fahren. Aber nur 400 100 Prozent - 0 Prozent - 100 Prozent. So viel zu Aussagen von Spahn und Co. AKWs könnten auch als Spitzenlastkraftwerke eingesetzt werden.

Das Laufzeitende der Anlagen ist aktuell für Ende 2020 gesetzlich festgeschrieben. Für eine Verlängerung müsste man weitaus mehr tun als nur ein paar Datumsangaben in Gesetzen zu ändern. Und selbst dann könnte man sich keineswegs sicher sein, dass nicht ein Gericht die Anlagen vorläufig stilllegt. Gut möglich, dass man zunächst eine -unter Umständen Jahre dauernde- Sicherheitsüberprüfung durchführen und danach ggf. Nachrüstungen vornehmen müsste, bevor die Anlagen weiter laufen dürfen.


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