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Inflationsausgleichsgesetz (Politik)

markus, Sonntag, 14.08.2022, 17:14 (vor 593 Tagen) @ majae

Richtig wäre es, dass man den Mindestlohn zusätzlich um die Inflationsrate vom November dazu nimmt. Und zeitgleich mit dem gleichen Wert die Progression anpasst.


Müsste man zur Bekämpfung der kalten Progression genau genommen nicht die durchschnittlichen Lohnzuwächse als Grundlage nehmen? Dann würde man in etwa auch nur das zurückgeben, was der Staat an Mehreinnahmen hat.

Das wird ja so gemacht. Es wird geschaut, wie die Lohnsteigerungen waren und dann wird der Mindestlohn entsprechend erhöht. Die Erhöhung auf 12 Euro ist eine einmalige Abweichung dieser Logik. Danach kommt es wieder zu dieser Logik.

Ein echter Inflationsausgleich ist das Gesetz auch nur dann, wenn es eine Lohnerhöhung im Umfang der Inflation gibt.


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