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Frei-stel-lungs-auf-trag (Politik)

markus, Freitag, 15.12.2023, 10:07 (vor 738 Tagen) @ TeePee

Was viele auch vergessen: Falls der Sparerfreibetrag (€1.000 für Ledige, €2.000 für Verheiratete) für dieses Jahr noch nicht ausgeschöpft sein sollte und Wertpapiere mit Gewinnen vorhanden sind, vor dem Jahreswechsel diese Gewinne in entsprechender Höhe realisieren (und danach dann bei Bedarf wieder zurückkaufen).

Oder umgekehrt: Wenn der Steuerfreibetrag schon ziemlich früh ausgereizt ist, aber noch Dividendenerträge kommen, können Verlustpositionen verkauft und dann danach gleich wieder eingekauft werden. So bleiben auch die weiteren Dividendenerträge steuerfrei, da sie zunächst mit dem Verlusttopf verrechnet werden.

Wichtig ist nur, dass der Verkauf erst abgeschlossen sein sollte bevor man die Order für den Neukauf raushaut. Sonst könnte das als Marktmanipulation gewertet werden. Also immer ein paar Minuten abwarten und nicht beides gleichzeitig machen.


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